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| Immer wieder neues zum Datenschutz: |
Leicht verständlich,
1x im Monat (Link:
Mailvorlage)Letzte Info: September 2026 | Jahresarchive: 2026 || 2025 || 2024 || 2023 || 2022 || 2021 || 2020 |
| Service Angebot: |
Ein
unverbindlicher Austausch zum Stand
Ihres Datenschutzes! (Was ist vorhanden, was müsste ergänzt
werden und wo kann ich unterstützen!!?) |
Unterstützung
| Beratung | Begleitung nach Wunsch und
Bedarf! (Ob Einführung, Umsetzung, Schulung Dokumentation,
Prozesse, Bewertungen) |
Bestandsanalyse
(Audit) im Gespräch vor Ort mit Bericht!
(Wichtige Nachweis-/Dokumentationspflicht mit hilfreichen
Handlungsempfehlungen!) |
Benennung
als externer Datenschutzbeauftragter!
(Zertifizierte Fachkunde nach Art. 37 DS-GVO und §38 BDSG,
siehe Seitenleiste) |
Einfach
Termin vereinbaren |
| Richtlinien (Informationen und Vorlagen) | |
![]() |
Datenschutzrichtlinie
- Entwurf / Vorlage für die Organisation |
Berechtigungskonzept
- Information / Entwurf / Vorlage einer Richtlinie |
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Home
- Office - Entwurf / Vorlage einer Datenschutzrichtlinie |
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Mitarbeiterdatenschutz
- Grundelgende Information / Entwurf / Vorlage zu einem
Merkblatt |
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Datenschutzinformation
Mitarbeiter - Vorlage / Entwurf und
Einwilligung zur Nutzung außerhalb des
Beschäftigungsverhätlnisses |
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Medien / Kommunikation / Kollaboration (Information und Vorlagen) |
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Update E-Mail: Kommunikation und Werbung |
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| JitsiMeet | ||
| MS-Teams | ZOOM | |
| BLIZZ | Twitter jetzt X | |
| Kurz notiert | |
![]() |
ext.Lk: Patch Management im Alltag (BayLfD) |
| ext.LK: Cybersicherheit Medizin (BayLfD) | |
| 3G am Arbeitsplatz, DS-GVO & IfSG (12/2021) | |
| PDF Rückverfolgungsform (1.S.) nach der NRW CoronaSchVO (02/2021) | |
Defininition:
Urteil BGH 12/83
Nach dem
Grundgesetz Art.2 Abs.1 in Verbindung mit Art.1 Abs.1 der Schutz des Einzelnen vor
einer missbräuchlichen und unwissenden Nutzung seiner personenbezogenen Daten,
oder "Informationelle Selbstbestimmung"
Grundlagen Europa:
EU Grundrechte - Charta Art. 8 und die DS-GVO, die Datenschutz -
Grundverordnung
Bundes - Datenschutz - Gesetz (BDG)
Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Aufsicht:
Datenschutzbehörden stellt der Beauftragte des Bundes (BfDI)
über den nachfolgenden Link:
Die Datenschutzbehörden
zur Verfügung
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Datenschutz ist so einfach! 3x Fragen, 1x Dokument "fertig". |
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1.)
![]() |
Einwilligung: Der Kunde ist über Dauer, Zweck und Art der Verarbeitung seiner erhobenen Daten informiert und hat dazu sein Einverständnis gegeben |
2.)![]() |
Informationspflicht: Jederzeit kann der Aufforderung zur Auskunft, Berichtigung, Löschung, Vergessen, Übertragung sowie Widerspruch nachweislich nachgekommen werden. |
3.)![]() |
Datensicherheit: Kann Vertraulichkeit je nach Sensibilität, Integrität und Verfügbarkeit der erhobenen Daten jederzeit gewährleistet werden? |
D.)![]() |
Nachweispflicht: Zur Erfüllung der Nachweispflicht ist alles einmal festzuhalten, ob Digital oder auf Papier. |
Zertifizierungsdokumente
Datenschutzbeauftragter:

Basiswissen
BSI zu IT-Grundschutz

Aufmerksamkeitsposter
des BSI / SoSafe

>Quellen-Link zur BSI Website
>Druckfreundliches A3 - PDF


Der EU-Datenschutz in Text, Video und mit Mustern. Informativ, leicht und kurzweilig für die Privatperson (Link im Bild)
| Weiter führende Informationen | |
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Datenschutzarchiv der Stiftung Datenschutz |
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Die Stiftung Datenschutz |
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit |
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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik |
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Datenschutzkonferenz (DSK) |
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European Data Protection Board (edpb) |
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|
Landesbeauftragte(r) für Datenschutz & Informationsfreiheit NRW |
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Virtuelles Datenschutzbüro |
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"YOUNG DATA" |
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Datenschutz-WIKI |